
AGB / Trainingsbedingungen
1. Anmeldung/Zahlung/Rücktritt
Die Anmeldung zu jeglichen Veranstaltungen/Trainings kann nur mit dem hierfür vorgesehenen Anmeldeformular schriftlich mit dem vorgesehenen Internetformular erfolgen. Die Anmeldung gilt ab Eingang als verbindlich. Für jegliches Training erhält der Kursteilnehmer eine schriftliche Bestätigung mit entsprechender Zahlungsaufforderung. Bei Trainingsteilnehmern unter 18 Jahren ist eine Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Höhe der zu leistenden Zahlungen ist aus der Trainingsbestätigung zu entnehmen. Mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung zu einem Training werden 50 % der jeweiligen Kursgebühr fällig. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn zu leisten. Bei Buchungen ab 30 Tagen vor Kursbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Im Fall des Rücktritts stehen Motolimits unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Trainingsleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
Bei Stornierungen bis zum 30. Tag vor Trainingsbeginn 50 %, ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Trainingsbeginn 65 %, ab dem 14. Tag bis letzten Tag vor Trainingsbeginn 75 %.
Der absagende Teilnehmer hat das Recht, den durch Rücktritt frei gewordenen Platz, nach Rücksprache mit Motolimits, anderweitig zu besetzen, in diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro fällig.
2. Preis/Leistung
Die Leistungen für die entsprechenden Trainings sind dem jeweils gültigem Programm zu entnehmen. Nicht angegebene Leistungen sind nicht enthalten. Für Trainings bzw. Veranstaltungen gilt jeweils die für das entsprechende Jahr gültige Preisliste. Mündlich bei Vertragsabschluss getroffene Vereinbarungen sind ohne schriftliche Bestätigung ungültig. Zusatzbestimmungen für Sicherheits- und Fahrertrainings: Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernimmt der Teilnehmer selbst.
3. Veranstalterabsage/Veranstaltungsänderung oder Abbruch
Für alle Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Diese ist aus dem aktuellen Programm ersichtlich und für jede/s Veranstaltung/Training unterschiedlich. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, steht es Motolimits frei, das/die entsprechende Training/Veranstaltung abzusagen bzw. nach Abstimmung mit den Teilnehmern – geringfügig abzuändern. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Streckenpartner, die Strecke aus einem von Motolimits nicht zu vertretendem Grund nicht zur Verfügung stellt. Motolimits ist ebenfalls berechtigt, ein Training bzw. eine Veranstaltung jederzeit aus Gründen der Sicherheit und höheren Gewalt (schlechtes Wetter, unsichere Teilnehmer, Krankheit des Trainers, etc.) zu ändern oder abzubrechen. Sollte ein Training bzw. eine Veranstaltung von vornherein abgebrochen werden, wird den Teilnehmern das von ihnen gezahlte Entgelt zurückerstattet.
4. Übungsmotorrad
Motolimits stellt für verschiedene Trainings/Veranstaltungen ein Übungsmotorrad zur Verfügung.
5. Haftung
Der Unterzeichnende ist sich bewusst, dass er sich mit der Inbetriebnahme der Übungsmotorrades, in eine nur durch ihn selbst abzuwendende Gefahrensituation bringen kann, bei der er selbst bzw. Dritte mit Leib oder Leben bedroht sind. Dieses Restrisiko ist gegeben und kann nur umgangen werden, wenn man nicht fährt.
Allgemeine Haftung: Motolimits haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Motolimits, eines gesetzlichen Vertreters oder von Erfüllungsgehilfen beruhen. Motolimits haftet für sonstige Schäden, die auf eigenem Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einfacher Fahrlässigkeit, insoweit im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten bzw. im Fall solcher Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten sind solche aus der Natur des Vertrages sich ergebenden Pflichten, bei deren Einschränkung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet würde, weil sie die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen mit der Folge, dass der Kunde auf deren Erfüllung durch Motolimits vertraut oder vertrauen darf.
6. Ausschluss von der Veranstaltung
Im Falle schwerwiegender oder nachhaltiger Pflichtverletzung (z.B. tatsächliche oder mögliche Gefährdung anderer durch undiszipliniertes Verhalten) ist Motolimits berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund nach vorheriger Abmahnung zu kündigen. Bei schwerster Pflichtverletzung ist eine Abmahnung nicht erforderlich. Daneben ist Motolimits berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Für seine richtige Gruppenzuordnung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei Fehleinschätzungen insoweit ist Motolimits berechtigt, den Teilnehmer der zutreffenden Gruppe zuzuordnen. Ist eine anderweitige Zuordnung nicht möglich und beruht die Fehleinschätzung des Teilnehmers auf dessen Verschulden, ist Motolimits gleichfalls berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt auch die Nichteinhaltung von Vorgaben zur Lärmbeschränkung(db).
7. Versicherung
Eine Versicherung für jegliche Trainings und Veranstaltungen wird seitens des Veranstalters nicht abgeschlossen..
8. Sonstiges
Werden im Rahmen von Trainings oder Veranstaltungen Ton- und Bildaufnahmen zu Werbezwecken angefertigt, bei denen der Teilnehmer mittels seines Gesichts, seiner Stimme, seines Kennzeichens oder anderer individueller Merkmale identifizierbar ist bzw. wird, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, seine Anonymisierung zu verlangen. Beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Bestimmungen der StVO einzuhalten. Die Fahrzeuge dürfen nur nach Anweisung des Trainers in Betrieb genommen werden. Den Anweisungen des Trainers bzw. der von MS² beauftragten Personen und Mitarbeitern ist in jedem Falle unbedingt Folge zu leisten. Leistet ein Teilnehmer wiederholt den Anweisungen des Trainers nicht Folge, so ist Motolimits berechtigt, gemäß den Voraussetzungen nach vorstehend Ziff. 7 zu kündigen und ggf. Schadensersatz zu verlangen. Für das Tragen ausreichender, entsprechender Schutzkleidung ist der Teilnehmer bei jeder Art von Trainings bzw. Veranstaltung selbst verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt, dass er den Anforderungen, die durch Kurs/Training an ihn gestellt werden, gesundheitlich/mental gewachsen ist. Jeder Teilnehmer ist für seine Streckenwahl/Fahrweise selbst verantwortlich. Vorschläge des Veranstalters erfolgen nach allgemeinen Merkmalen und bilden insoweit die Grundlage für die individuelle Entscheidung des Teilnehmers. Kann ein Teilnehmer an einem Training oder einer Veranstaltung krankheits- oder verletzungsbedingt nicht bis zum Ende teilnehmen, wird Motolimits von ihrer Verpflichtung zur Gewährung der weiteren Teilnahme frei. Motolimits hat die ersparten Aufwendungen an den Teilnehmer zu erstatten. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Rücktritt- bzw. Abbruchversicherung.
9. Zusatz
Kommt es bei Trainings bzw. Veranstaltungen zur Offenbarung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, dürfen diese nicht unbefugt offenbart werden; andernfalls stellt Motolimits Strafantrag gemäß § 17 Abs. 5 UWG wegen des Verrates von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Zusätzlich bleibt die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche vorbehalten.
10. Gutschein
Preiserhöhungen nach Ablauf des im Gutschein garantierten Festpreisdatums gehen zu Lasten des Gutscheininhabers, Preisherabsetzungen gehen zu Lasten von Motolimits.